Das Briefchaos bei der Deutschen Post geht weiter. Noch immer kommen etliche Sendungen bei den Kunden mit teils großer Verspätung an. Die Beschwerden häufen sich und es wird und wird nicht besser.
Jetzt plant die Deutsche Post eine Maßnahme, die die Belastung für das Unternehmen und die Zusteller mindern könnte. Aber was haben die Kunden davon?
Deutsche Post: Gesetzesänderung – das ist 2023 neu
Gleich drei Neuerungen soll ein Postgesetz mit sich bringen, dass im neuen Jahr kommuniziert wird. Ein internes Papier, dass dem „Spiegel“ vorliegt, beruft sich auf eine Maßnahme des Bundeswirtschaftsministeriums. Das möchte nun auch Briefzustellungen an Packstationen möglich machen. Dann könnten Kunden zusätzlich zu Paketen auch Briefe dort abholen. Diese würde dann optional nicht mehr nach Hause geliefert.
Dies soll mitunter zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Angestellten beitragen. Eine zweite Änderung betrifft die Lieferzeiten. Nach einer aktuellen Vorgabe muss die Post 80 Prozent aller Briefsendung bereits am Folgetag zustellen. Im neuen Jahr könnte es da jedoch mehr Spielraum für das Unternehmen geben.
Für eine schnellere Zustellung am Folgetag würde die Post dann im Vergleich mehr Geld verlangen, aber auch eine Option für eine langsamere und damit günstigere Variante anbieten. Wir hatten bereits darüber berichtet (hier mehr). „Weniger als diese Quote ist denkbar, allerdings muss die langsamere Post dann billiger werden und nicht die eigentlich pünktliche teurer“, erklärt Sebastian Roloff (SPD). Die Portokosten für einen normalen Standardbrief wären dann um 85 Cent günstiger.
DAS verspricht sich die Post
Roloff hofft, dass dadurch weniger Nachtflüge nötig werden, wenn sich mehr Kunden für eine langsamere Zustellung entscheiden. Auch wäre es eine enorme Entlastung für die Boten, wenn sie nicht mehr 80 Prozent am Folgetag zustellen müssten.
Eine dritte Maßnahme soll sein, die Gewichtsgrenze für Sendungen abzusenken. Bisher liegt die bei 31,5 Kilogramm. „Höchstens 25 Kilo sind aus meiner Sicht dauerhaft vertretbar“, meint Roloff. Gleichzeitig könnte eine Lizenz für Dienstleister verpflichtend werden, um auch in dem Dschungel der vielen Subunternehmen für besser Arbeitsbedingungen und „Tariftreue“ einzutreten.
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Für die Beschwerden der Kunden ist zudem nun die Bundesnetzagentur zuständig, wie der „Spiegel“ berichtet. Sie ist nun Ansprechpartner und hat allein in diesem Jahr bereits 37.000 Beschwerden entgegengenommen – mehr als doppelt so viel wie noch 2021.