Der Herbst ist in vollem Gange. Immer mehr Menschen stecken sich wieder mit Corona an – und die fehlen dann auch an ihren Arbeitsplätzen. Mit Folgen. Einige Verkehrsunternehmen mussten beispielsweise in jüngster Vergangenheit Fahrpläne anpassen, um auf den Personalausfall zu reagieren.
Eine Entwicklung, der VW vorbeugen möchte. Deshalb will der Konzern die Corona-Regeln im Werk wieder verschärfen. Was ab 31. Oktober für die Mitarbeiter gilt, liest du hier.
VW: Das gilt ab 31. Oktober
Das große Thema ab dem 31. Oktober: Maskenpflicht. Zu Beginn der Pandemie hatte VW ein Ampelsystem eingeführt. Das wiederum soll anzeigen, wie hoch das Ansteckungsrisiko am jeweiligen Arbeitsplatz ist. Heißt: Steht die Ampel auf rot, kann hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Eine Maske ist dort ab Ende Oktober wieder Pflicht, berichtet die „Wolfsburger Allgemeine Zeitung“.
Die Maskenpflicht soll darüber hinaus auch überall da gelten, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und es beispielsweise keine Trennwände oder Ähnliches gibt.
Mehr News:
VW will mit den Maßnahmen zum einen die Mitarbeiter schützen und zum anderen verhindern, dass es zu größerem Personalausfall kommt und somit die Produktion vielleicht sogar ins Stocken geraten könnte, heißt es bei der „Wolfsburger Allgemeinen Zeitung“. (abr)